Was als schönes Souvenier im Urlaub für die Lieben zu Hause als Mitbringsel gekauft wurde, landet oftmals in der Asservatenkammer des Zolls des Frankfurter Flughafens. Die als Reiseandenken gedachten Schneckenhäuser, Schnitzereien und Papageienfedern unterliegen oftmals dem Washingtoner Artenschutzabkommen und dürfen daher nicht nach Deutschland eingeführt werden. Ob man nun ein verbotenes Souvenir im Gepäck hat, ist gar nicht so einfach zu erkennen. Mehr als 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten werden durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Seit 1973 sind dem Abkommen mittlerweile 160 Staaten beigetreten. Trotzdem entdecken Zollbeamte an deutschen Flughäfen täglich unter Schutz stehende Korallen, Schlangenledertaschen und ausgestopfte Tiere im Reisegepäck der Touristen. Hier am RheinMain-Airport lagern 2 Tonnen auf 30 qm- und das sind nur die Überbleibsel von regelmäßigen Vernichtungsaktionen. Doch bevor es soweit kommen kann, müssen die Zollbeamten so manche Herausforderung bei Beschlagnahmungen bewältigen, beispielsweise bei Elfenbein. Es gab im vergangenen Jahr rund 8.600 Beschlagnahmungen, darunter 2.700 lebende, und 3.900 tote Tiere. Die überlebenden Tiere werden dann in die Animal Lounge gebracht und gehen weiter an Zoos und Tierauffangstationen. Viele Tiere überleben aber die Reise auch nicht. Die häufigsten verbotenen Mitbringsel sind Korallen und die oftmals am Strand herumliegende Fechterschnecken aus der Karibik, die ahnungslose Urlauber im Gepäck haben. Doch ganz so exotisch muss es gar nicht sein. Auch wer Walfleisch aus Norwegen mitbringt oder mehr als 250 Gramm Kaviar nach Deutschland einführt, macht sich strafbar. Na, da kann man zum Wohl der Tiere und des eigenen Geldbeutels nur hoffen, dass vermeintliche Souvenirs einem nicht teuer zu stehen kommen. Also, Augen auf beim Souvenirkauf!