Erklärung zur Barrierefreiheit – Mediathek Hessen
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.mediathek-hessen.de/ veröffentlichte Website der Medienanstalt Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 5. Februar 2026 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der nachfolgenden gelisteten Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Abs. 1 der BITV HE 2019
und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Farben
Die Darstellung einiger Elemente ist nicht für Farbenblindheit optimiert und kann kontrastschwache Darstellungen zur Folge haben. - Alternativtexte für Grafiken
Nicht alle Grafiken enthalten Alternativtexte, wobei diese in den meisten Fällen eher rein dekorativen Zwecken dienen. - Textbeschriftungen für Formularfelder/-steuerelemente und Links
Einige Formularfelder und Links auf dieser Website sind derzeit nicht vollständig barrierefrei, da ihnen keine sichtbare oder für Screenreader interpretierbare Beschriftung zugeordnet ist. Dies kann dazu führen, dass Nutzerinnen und Nutzer, die assistive Technologien verwenden, nicht eindeutig erkennen können, welchen Zweck das jeweilige Eingabefeld hat. - Videobeiträge
Die Videobeiträge enthalten zumeist Untertitel, aber keine Audiodeskriptionen. - Audiobeiträge
Für die Audioinhalte stehen aktuell keine Transkripte bzw. textlichen Alternativen zur Verfügung. - Tastaturzugänglichkeit (Keyboard‑Only)
Einige Funktionen oder Schaltflächen sind ohne Maus nicht vollständig per Tastatur erreichbar. - Accessible Rich Internet Applications (ARIA)-Funktionen
Einige interaktive Menüs auf dieser Website (z. B. Buttons) werden nicht konkret definiert und zeigen aktuell nicht den geöffneten oder geschlossenen Zustand für Screenreader an. - iFrames
Die Mediathek nutzt eingebettete Videoplayer und iFrames für Medieneinbettungen (z. B. bei einzelnen Videos). Diese enthalten keine konkreten Bezeichnungen, die für die Navigation von Screenreadern erforderlich ist.
Die Medienanstalt Hessen arbeitet kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit, versucht nicht-barrierefreie Inhalte nachzubessern und nach Möglichkeit in absehbarer Zeit anzupassen. Manche Inhalte
und Mediendateien wurden vor der verpflichtenden Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen erstellt und zu Archivzwecken übernommen – eine Anpassung an die Vorgaben der Barrierefreiheit ist in vielen Fällen nicht wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7. April 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um den Stand der Barrierefreiheit darzustellen und Verbesserungen transparent zu machen.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an:
Medienanstalt Hessen
Wilhelmshöher Allee 262
34131 Kassel
T | 0561 93586-0
F | 0561 93586-30
info@medienanstalt-hessen.de
Um Barrieren zu melden, wählen Sie bitte im Kontaktformular das Thema „Barrierefreiheit“ aus.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach
Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
T | 0641 3032901