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GEMA - neue Tarife und alternative Vergütungsmodelle

Die GEMA hat neue Tarife vorgelegt. Die Lizenzgebühr soll in Zukunft 10 % der Einnahmen betragen. Da die GEMA einen zahlenden Gast je Quadratmeter unterstellt wird es wohl kaum eine Veranstaltung ohne Härtefallregelung geben. Schließlich geht das überhaupt nur bei Stehplätzen oder Reihenbestuhlung.
In der Sendung gehen wir 2 Beispielen nach.



Bsp.: Café 80 qm mit Hintergrundmusik:
öffnet 9°° schließt um 23°° an 330 Tage im Jahr geöffnet:
bisherige Pauschale:

III. Besondere Vergütungssätze für regelmäßige Tonträgerwiedergabe
1. Tonträgerwiedergabe in Gaststätten, Sälen, Kantinen, Eisdielen o.ä.
a) zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz

bisher: 175,60 + 7 % MwSt = 187,89 EUR im Jahr

Ab 1.4.2013:
Mindestpreis * Tage * Aufpreis für 2 mal 2 Std. + Mwst. - Rabatt
22,- € * 330 1,5 * 1,07 * 0,9 = 10487,07 €

also fast 56 mal so viel !



Bsp.: Leseabend incl. Essen ohne Tanz:
öffnet 20°° schließt um 23°°
Eintritt: 20 €
incl. Buffett
in der Regel kommen ca. 20-30 Personen
Raumgröße: 203 m² (weil eben nur dieser eine Raum zu Verfügung steht)
Ablauf:
Einlass mit Hintergrundmusik
Lesung (Teil 1)
Buffett mit Hintergrundmusik
Lesung (Teil 1)
Ausklang mit Hintergrundmusik

Einnahmen:
30 * 20 € = 600 €

GEMA Tarif ab 1.4.2013
Nach Vergütungssatz M-U errechnet sich die GEMA wie folgt:
Veranstaltungsfläche (m²) * Eintritt €
203 * 20 → 642

Die GEMA Homepage gibt wegen des Eingührungesrabattes 561,75 an. Ab 2018 wird dann 642 EUR berechnet.



Leider hat die GEMA trotz 3 facher Anfrage (2 mal per E-Mail + 1 mal telefonisch) nicht geantwortet. Der Pressesprecher Martin Dirnberger sagte mir sinngemäß, daß er mit den neuen Tarifen nicht so vertraut sei. Ganz ehrlich: ich glaube ihm das nicht.



Neue und alte Tarife der GEMA
www.gema.de/veranstaltungstarife

Die Tarife M-V und U-V unterscheiden sich nur in der unwesentlich:

Der Tarif M-V Tanzmusik mit Musikern hat den Text:
"je mitwirkende Kapelle bzw Spielmanszug 22 €"
der bei

dem Tarif U-V Tonträgerwiedergabe
durch
"je Lautsprecherwagen 16 €"
ersetzt.


Es ist so, daß die meisten Musiker durch die GEMA nahezu keine Einnahmen haben, aber Kosten. Denn die Aussüttungen kommen nur den in den Hitparaden (keiner weiß ob Top 10, Top 20, Top 50 oder Top 100) zu Gute, denn die GEMA verrät den Ausschüttungsalgorithmus nicht.



Aktionen gegen die Gebührenerhöhung

www.kultur-retten.de

Die Petition (bis 2. Okt. 2012):
www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-tarifreform-2013-gema-verliert-augenmass


Es gibt ein alternatives Lizenzierungsmodell: Creative Commons
Das Lizenzmodell wird weltweit anerkannt, nur die deutsche GEMA verbietet ihren Mitgliedern die cc Lizenzierung. VG-Wort, das gleiche wie die GEMA, nur für die Print Medien sieht in der Creative Commons non Comercial Lizenz ihrer Mitglieder kein Problem.

C3S oder cccs (Cultural Commons Collecting Society) das ist eine unabhängige Initiative, die weder ein Teil von, noch ein Projekt von, oder verbunden mit Creative Commons ist. Die C3S soll als europäische, nicht gewinnorientierte (non-profit) Verwertungsgesellschaft gegründet werden. C3S Verwaltet musikalische Werke, die unter Creative-Commons-NC-Lizenzen oder freien Lizenzen veröffentlicht wurden, d.h. Werke, die unter keiner expliziten Lizenz stehen und allein dem Urheberrecht unterliegen.

Ein heißes Thema also, das öffentlich viel zu GEMA lastig in der Presse wiedergegeben wird. Öffentlich-rechtliche wie Private Rundfunkstationen profitieren von dieser Kommerzialisierung der Musik, das bringt "Einschaltquote". In Folge dessen berichten sie einseitig. Die nicht kommerziellen Lokalradios lassen auch unbekannte Musiker zu Wort kommen und spielen auch deren Musik. Nur das fördert Kultur, alles andere ist nur Komerz.

Verantwortlich: Aurel Jahn & Marc Weisenberger

Eingestellt am 05.09.2012, 21:01 Uhr

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