Die Aufgaben des Zolls und das Mahnverfahren des Zolls sowie dessen Widerspruchsmöglichkeiten. Zu Gast beim Hessentagsradio 2012: Michael Bender vom Hauptzollamt Gießen.
Der Zoll ist die Vollstreckungsstelle für:
Bundessteuern
Berufsgenossenschaften,
Krankenversicherungsbeiträge und
Rückforderungen der Arbeitsagenturen.
Der Gang der Mahnung ist folgender:
* Die Forderung muss zunächst vom Gläubiger formlos gemahnt werden.
* Erst wenn das erfolgt ist, darf der Gläubiger eine Mahnung mit Ankündigung der Vollstreckung an den Schuldner verschicken.
* Das Zollamt schreibt den Schuldner an und stellt dieses Schreiben per Einwurfeinschreiben an den Schuldner zu.
Dagegen kann der Schuldner beim Gläubiger Einspruch erheben.
* Dann erst wenn alle diese Punkte erfüllt sind kann vollstreckt werden.
Bei Umzug und Scheidung werden diese Formalien regelmäßig nur teilweise eingehalten, da der Wohnort des Schuldners vom Zoll ohne Prüfung bei der Meldebehörde als richtig angenommen wird. Ist die Wohnung unbewohnt, oder von einer Person mit gleichem Nachnamen bewohnt, hat der Schuldner in der Praxis weniger Einspruchsmöglichkeit, als ihm zusteht.