Vorsorgevollmacht 32. Kapitel. DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care
In den „Pflegetipps“ geht es um Gesundheits-, Krankheits- und Behandlungsfragen. Behandeln geht aber nicht ohne Einwilligung. Kann der Patient nicht mehr entscheiden, ist dies für einen anderen mit einer Vollmacht möglich.
Verantwortlich: Thomas Sitte (OK Fulda)
Eingestellt am 01.09.2023, 18:08 Uhr
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