Gemäß der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist die Bundeswehr zum Zwecke der Verteidigung unseres Landes da. Sie führt Aufträge aus, die ihr vom Deutschen Bundestag (also vom Parlament) erteilt werden. Damit untersteht sie nicht wie in anderen Ländern einem Staatsoberhaupt oder der Regierung, sondern der Legislative. Diese Verortung hat sich in der Geschichte unseres Landes bewährt. Aber deckt sich die Praxis der Auslandseinsätze der Bundeswehr noch mit den Intentionen unserer Verfassung? Sollte diese beibehalten oder verändert werden? Oder sollte - im Gegenzug - die Zahl und das Ausmaß der Auslandseinsätze wieder reduziert werden?