Am 01. Januar 2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Neben einem neuen Begutachtungssystem in der Pflegeversicherung enthält es auch die Definition eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, für die der Sozialverband VdK seit Jahren gekämpft hat.
Im Gespräch mit Olaf Christen, Pflegereferent beim VdK Deutschland, werden die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.