Wird ein Mensch pflegebedürftig, steht er und häufig auch seine pflegenden Angehörigen vor vielen neuen Problemen, für die schnell Lösungen gefunden werden müssen.
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es deshalb in Deutschland einen „Rechtsanspruch auf Pflegeberatung“ für alle gesetzlich Versicherten. Im Zuge dessen wurden auch die Pflegestützpunkte ins Leben gerufen.